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Das sollten Sie wissen...

Ab dem 1. Geburtstag hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Sind Sie berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend, dann hat Ihr Kind schon früher den Anspruch auf einen Platz.

Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht, d.h. Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind in der Kita oder doch lieber von einer Tagesmutter / einem Tagesvater betreut werden soll.

Kindertagespflege ist zuzahlungsfrei.

Seit dem 01.08.2014 (mit Inkrafttreten der KiBizrevision)  gilt für alle neu abgeschlossenen Betreuungsverträge ein Zuzahlungsverbot (abgesehen von Essensgeld), sodass Eltern neben dem Elternbeitrag ans Jugendamt keine weiteren Kosten für die Betreuung entstehen .

Alle Tagespflegepersonen in Aachen haben das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege erworben, nachdem sie dafür an einer 160-stündige Qualifizierungsmaßnahme nach bestimmten Richtlinien teilgenommen haben. Inzwischen haben viele Tagespflegepersonen eine weitere darauf aufbauende Qualifizierung abgeschlossen, sodass sie nun 300 Unterrichtsstunden absolviert haben. Verpflichtend sind zudem mindestens 12 weitere Unterrichtsstunden jährlich.

Die Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt der Stadt Aachen ist Voraussetzung, um als Tagespflegeperson arbeiten zu dürfen.

Regelmäßig finden Hausbesuche durch die Familiäre Tagesbetreuung e.V. statt.

Tagespflegepersonen erziehen, bilden und betreuen nach ihrem individuellen pädagogischen Konzept. Dadurch wird Kindertagespflege  so vielfältig und bunt, dass für jeden die “richtige” Tagespflegeperson zu finden ist.

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